BFSG Verordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale und physische Produkte barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Technologien zu ermöglichen.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) und setzt diese in deutsches Recht um. Die Regelung betrifft vor allem digitale Produkte wie Webseiten, mobile Apps, Geldautomaten und Online-Dienste.
Ziele der BFSG Verordnung 2025
- Gleichberechtigter Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Barrierefreiheit gemäß der EU-Richtlinie 2019/882
- Vermeidung von Diskriminierung und Verbesserung der Inklusion
- Erleichterung der Nutzung digitaler Angebote für Menschen mit Behinderungen
- Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit für alle Anwender (z. B. durch bessere Bedienbarkeit von Apps und Webseiten)
- Vermeidung von Strafen und Abmahnungen durch rechtzeitige Umsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben
Geltungsbereich und betroffene Branchen
Das BFSG betrifft digitale Produkte und Dienstleistungen, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden. Besonders betroffen sind folgende Branchen:
Betroffene Bereiche | Beispiele |
---|---|
Webseiten & Onlineshops | E‑Commerce-Plattformen, Online-Portale |
Mobile Apps | Banking-Apps, Ticket-Apps, Messenger-Dienste |
Automatisierte Terminals | Geldautomaten, Fahrkartenautomaten |
Digitale Kommunikation | E‑Mail-Dienste, Kundenportale, Behörden-Apps |
Finanzdienstleistungen | Online-Banking, Versicherungs-Apps |
Transport & Mobilität | ÖPNV-Apps, Buchungssysteme für Reisende |
Unternehmen aus diesen Bereichen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote ab 28. Juni 2025 barrierefrei sind.
Was ist barrierefrei zu gestalten?
Das BFSG fordert, dass digitale und physische Angebote barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft verschiedene Bereiche, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Zugang zu wichtigen Dienstleistungen und Produkten haben.
Barrierefrei zu gestaltende Produkte:
- Webseiten und Online-Shops
- Mobile Apps (iOS & Android)
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
- Digitale Kommunikationssysteme (z. B. E‑Mail- und Messenger-Dienste)
- Bank- und Finanzdienstleistungen
Barrierefrei zu gestaltende Dienstleistungen:
- Telefon- und Kommunikationsdienste
- Onlinehandel und digitale Buchungsplattformen
- Digitale Informationsangebote (z. B. E‑Books)
- Öffentliche Mobilitätsdienste (z. B. Nahverkehrs-Apps)
Inkrafttreten und Fristen der BFSG Verordnung
Wichtige Fristen:
- 28. Juni 2025: Alle neuen Apps, Webseiten und digitalen Angebote müssen barrierefrei sein.
- 28. Juni 2030: Bestehende Produkte dürfen nicht mehr ohne Barrierefreiheit verkauft oder angeboten werden.
Es gibt keine Sonderfristen für Banken oder den Nahverkehr. Das Gesetz gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
Hintergrund und rechtliche Grundlage
Das BFSG wurde eingeführt, um die digitale Barrierefreiheit europaweit einheitlich zu regeln. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) und setzt diese in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Technologien zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen:
- Verabschiedet durch die Europäische Kommission
- Umsetzung in nationales Recht durch das BFSG
- Ergänzung bestehender Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetze
- Verpflichtende Anforderungen für digitale Barrierefreiheit
Wichtige Regelungen und Anforderungen
Eine barrierefreie App oder Webseite bietet zahlreiche Vorteile:
- Mehr Reichweite: Unternehmen erschließen neue Nutzergruppen und steigern ihre Kundenbasis.
- Bessere Usability für alle: Eine barrierefreie App ist oft auch benutzerfreundlicher für ältere Menschen und Nutzer mit temporären Einschränkungen.
- Vermeidung rechtlicher Risiken: Wer frühzeitig auf Barrierefreiheit setzt, vermeidet Bußgelder und Abmahnungen.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die das BFSG früh umsetzen, positionieren sich als zukunftsorientiert und kundenfreundlich.
Umsetzung und Compliance der BFSG Verordnung für Unternehmen
Um die neuen Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören:
Maßnahme | Beschreibung |
Interne Schulungen | Mitarbeiter über Barrierefreiheit informieren und schulen |
Prozessanpassung | Abläufe optimieren, um Barrierefreiheit zu gewährleisten |
Technische Umstellungen | Webseiten, Apps und digitale Angebote anpassen |
Externe Beratung | Expertenrat für barrierefreie Umsetzung einholen |
Dokumentation | Maßnahmen zur Barrierefreiheit regelmäßig überprüfen |
Tests & Zertifizierungen | Barrierefreiheitsstandards nachweisen und einhalten |
Sanktionen bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Unternehmen, die das BFSG nicht umsetzen, können mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
- Ausschluss aus öffentlichen Ausschreibungen: Unternehmen, die das BFSG ignorieren, können von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
- Bußgelder: Die Marktüberwachungsbehörden legen individuelle Strafen fest.
- Verpflichtung zur Nachbesserung: Unternehmen müssen Verstöße beheben.
- Abmahnungen: Wettbewerber und Verbraucherverbände können Verstöße melden.
Vorteile und Auswirkungen der BFSG Verordnung
Die BFSG Verordnung bringt weitreichende Vorteile für Unternehmen und Verbraucher:
Vorteile für Unternehmen:
- Wettbewerbsvorteil durch frühzeitige Umsetzung
- Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für alle
- Erschließung neuer Zielgruppen durch barrierefreie Angebote
- Vermeidung rechtlicher Risiken durch frühzeitige Anpassung
Vorteile für Verbraucher:
- Verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen
- Höhere Nutzerfreundlichkeit für ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen
- Mehr Transparenz und fairer Zugang zu digitalen Dienstleistungen
Auswirkungen auf den internationalen Handel
Die BFSG Verordnung hat nicht nur nationale, sondern auch internationale Auswirkungen. Unternehmen, die international tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den neuen Vorschriften entsprechen.
- Einhaltung der EU-Standards für den Export
- Anpassung internationaler Lieferketten an die neuen Barrierefreiheitsanforderungen
- Mögliche Handelsbarrieren für Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen
- Wettbewerbsvorteile für barrierefreie und zertifizierte Unternehmen
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung
Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Anforderungen der BFSG Verordnung einstellen, können von staatlichen Förderungen profitieren. Diese finanziellen Anreize sollen die Umstellung auf barrierefreie digitale Produkte erleichtern.
Mögliche Förderprogramme:
- Zuschüsse für die Entwicklung barrierefreier Technologien
- Steuerliche Vorteile für Unternehmen, die Barrierefreiheitsmaßnahmen umsetzen
- Kredite mit niedrigen Zinsen für die Anpassung digitaler Produkte
- Förderung von Schulungen und Weiterbildungen für Mitarbeiter im Bereich Barrierefreiheit
Anforderungen an Lieferketten und Zulieferer
Die BFSG Verordnung betrifft nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch deren Lieferketten und Zulieferer. Firmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Partner und Dienstleister die neuen Standards einhalten.
- Dokumentationspflicht über die barrierefreie Gestaltung digitaler Produkte
- Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards durch Zulieferer
- Verpflichtung zur Umsetzung sozialer und inklusiver Mindeststandards
- Transparente Berichterstattung über Barrierefreiheitsmaßnahmen in der Lieferkette
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft: www.bmwi.de
Europäische Kommission: www.europa.eu
Industrie- und Handelskammern: www.ihk.de
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
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